den, wenn sie ausreichend gegen Korrosion geschützt sind. Bei der Aufstellung darf die Schutzschicht nicht beschädigt werden.
TürfeststellanlageBestimmungen für Nutzung, Unterhalt, Wartung und Prüfung 4.1 Nutzung (1) Die zulässige Art der Nutzung ergibt sich aus den Nachweisen nach Abschnitt 2.1 Hierzu hat derHersteller dem Betreiber den Prüfbericht nach Abschnitt 2.3.1 zur Verfügung zu stellen.(2) Der Betreiber ist verantwortlich für die Einhaltung der in Absatz 3 beschriebenen maximalzulässigen Lagerkapazität oder Behältergröße unter Berücksichtigung des an der Auffangwannegekennzeichneten Auffangvolumens.